07.03.2016 - 12 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 "Schwimm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

 

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 12 „Schwimmteichanlage Basthorst“ der Stadt Crivitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

  1. Die Begründung für den Bebauungsplan Nr. 12 wird gebilligt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

16Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

            0Enthaltungen 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=9276&selfaction=print