18.02.2016 - 7 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 "Schwimm...

Reduzieren

Wortprotokoll

Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine Einwohnerversammlung sind abgeschlossen. Die Fragen der Einwohner wurden direkt auf der Einwohnerversammlung beantwortet. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden bereits durch die Stadtvertretung abgewogen. Die Stellungnahmen, die während der Beteiligung nach § 3 (2)  und § 4 (2) BauGB eingegangen sind, liegen nun zur Abwägung vor.

Auch hier konnten alle Fragen in der OTV Gädebehn geklärt werden, die OTV empfiehlt die Beschlussfassung.

Die Mitglieder des Bauausschusses empfehlen der SV Crivitz die Abwägung zu beschließen. => Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen/0/0

Damit wird der SV empfohlen die Abwägung zu beschließen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=9013&selfaction=print