14.12.2015 - 17 Gemeindliches Einvernehmen zum Neubau eines Ein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Crivitz
- Datum:
- Mo, 14.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Brusch-Gamm informiert, dass eine Beschlussfassung im Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung in 2015 nicht mehr möglich ist, so dass eine Beschlussfassung in der Stadtvertretung notwendig ist, um die Fristen einzuhalten. Sie stellt die Beschlussvorlage vor. Die OTV Wessin empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Der Beschlusstext ist entsprechend auf die Stadtvertretung zu ändern. Danach erfolgt die Abstimmung.
Beschluss:
Die Stadt Crivitz beschließt in ihrer Sitzung am 14.12.2015, der im Antrag auf Bauvorbescheid (BV 150135) beantragten Überschreitung der Baufeldgrenze der Abrundungssatzung der Gemeinde Wessin auf dem zukünftigen Flurstück 138/2, um die Hälfte des Baukörpers zuzulassen. Dies gilt für die straßenabgewandte und ebenso für die straßenzugewandte Grenze. Bedingung ist, dass eine günstigere Stellung des Baukörpers innerhalb des Baufeldes und damit eine Reduzierung der Überschreitung durch den freizuhaltenden Korridor des Erdkabels nicht möglich ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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286,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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230,6 kB
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