14.12.2015 - 17 Gemeindliches Einvernehmen zum Neubau eines Ein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Brusch-Gamm informiert, dass eine Beschlussfassung im Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung in 2015 nicht mehr möglich ist, so dass eine Beschlussfassung in der Stadtvertretung notwendig ist, um die Fristen einzuhalten. Sie stellt die Beschlussvorlage vor. Die OTV Wessin empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Der Beschlusstext ist entsprechend auf die Stadtvertretung zu ändern. Danach erfolgt die Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Stadt Crivitz beschließt in ihrer Sitzung am 14.12.2015, der im Antrag auf Bauvorbescheid (BV 150135) beantragten Überschreitung der Baufeldgrenze der Abrundungssatzung der Gemeinde Wessin auf dem zukünftigen Flurstück 138/2, um die Hälfte des Baukörpers zuzulassen. Dies gilt für die straßenabgewandte und ebenso für die straßenzugewandte Grenze. Bedingung ist, dass eine günstigere Stellung des Baukörpers innerhalb des Baufeldes und damit eine Reduzierung der Überschreitung durch den freizuhaltenden Korridor des Erdkabels nicht möglich ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

15Ja – Stimmen

  1Nein –Stimme

  0Enthaltungen

Damit ist mehrheitlich beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Wessin zu erteilen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=7906&selfaction=print