15.06.2023 - 9 Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 23046...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Kein Beschluss 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag BA 230466 über den Neubau einer Garage mit Hundezwinger auf dem Flurstück 75/1, Flur 1, Gemarkung Basthorst zu versagen.

 

Begründung:

Das Bauvorhaben überschreitet den Geltungsbereich der Satzung über die 2. Änderung der ehemaligen Gemeinde Gädebehn um 5,24 m. Somit ist der Standort teilweise im Außenbereich. 

Weiterhin ist gemäß Punkt 2.6 der Satzung die Dachneigung nur mit 38-49° zulässig. Die Dacheindeckung darf nur mit roten bzw. braunen Dachziegeln  vorgenommen werden.

Die Fensterfarbe ist nicht satzungsgemäß vorgesehen.

Es liegen keine Befreiungsanträge zu den Punkten vor.

Weiterhin handelt es sich bei dem Flurstück 73/1 nicht um öffentliche Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen, sodass hier nicht die Regelungen zur Abstandsflächen nach § 6 Landesbauordnung M-V angewendet werden können.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Die Ausschussmitglieder stimmen der Entscheidung der Ortsteilvertretung Basthorst zu.

 

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Anlagen zur Vorlage