24.10.2022 - 8 Beschlussfassung zur 2. Satzung zur Änderung de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bormann merkt an, dass im Entwurf für die Änderung der Hauptsatzung der Kinder- und Jugendbeauftragte fehlt. Des Weiteren solle der Absatz zur Aufwandsentschädigung entfallen.

Herr Helms liest einen Entwurf für den Kinder- und Jugendbeauftragten vor, der in die Hauptsatzung aufgenommen werden soll. (Der Entwurf ist an den Beschluss angehängt.)

Herr Schacht regt an, dass der Passus „Schutz natürlicher Grundlagen“ in den Aufgabenbereich des Zukunftsausschusses aufgenommen wird.

Herr Klein schlägt vor, die Stellvertreterregelung zu ändern. Sie soll ermöglichen, dass Stellvertreter sich gegenseitig vertreten können.

Die GV beschließt, die Anpassungen bezüglich der Senioren-, Kinder, und Jugendbeauftragten und den Nachtrag zum Aufgabenbereich des Zukunftsausschusses zu beschließen.

Die Stellvertreterregelung wird durch die GV und das Amt Crivitz geprüft somit erstmal vertragt.

 

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Beschluss:

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, nachfolgende Hauptsatzungsänderung zu beschließen:

 

2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow

 

Präambel

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 2011 S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom <Datum> und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow erlassen:

 

 

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow vom 25.02.2020, zuletzt geändert am 02.02.2021, wird wie folgt geändert:

 

1. In § 6 Absatz 3 Buchstabe c) wird der Aufgabenbereich des Zukunftsausschusses Pinnow 2050 wie folgt geändert:

 

  • Wirtschaftliche Entwicklung
  • Schutz natürlicher Grundlagen
  • Energetisches Dorf
  • Flugplatz
  • Attraktivität/Lebensqualität des Dorfes
  • Tourismus

 

2. Es wird ein § 8a eingefügt:

 

§ 8a

Seniorenbeauftragter

 

Die Gemeindevertretung bestellt für die Dauer der Wahlperiode einen ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten. Der Seniorenbeauftragte vertritt die Interessen der älteren und alten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Pinnow. Er berät die Gemeindevertretung in Fragen der Seniorenarbeit.“

 

3. Der folgende Absatz 9 aus § 9 soll entfallen:

 

„(9) Der Seniorenbeauftragte erhält eine monatlich pauschalierte Aufwandsentschädigung  von 80 Euro.“

 

    

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Pinnow, den <Datum>

 

 

       Siegel

 

Tiroux Bürgermeister

 

Des Weiteren soll folgender § für den Kinder- und Jugendbeauftragen aufgenommen werden:

„Die Gemeindevertretung bestellt für die Dauer der Wahlperiode einen ehrenamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten. Der Kinder- und Jugendbeauftrage vertritt die Interessen der Kinder und jugendlichen Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Pinnow. Er berät die Gemeindevertretung in Fragen der Kinder- und Jugendarbeit.“

 

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Abstimmungsergebnis:

11 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=67662&selfaction=print