27.06.2022 - 9 Bereitstellung der Mittel für ein Gutachten zur...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Tiroux erläutert die Beschlussvorlage. Es gibt die Möglichkeit eines zentralen oder dezentrales Betriebes.

Zur Klärung werden die Kosten auf ca. 4 – 5.000 € geschätzt.

Hier müsste eine Tiefenbohrung im Wasserschutz erfolgen, wofür eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.

Die Kosten für die technische Realisierung liegen bei 3-4 Mio. €.

 

Der Beschluss wird aufgrund der Beratung geändert.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die finanziellen Mittel zur Prüfung der wasserrechtlichen Erlaubnis in Höhe von 5.000 € aus der HHST 11402.5625 zur Verfügung zu stellen.

Bürgermeister und Stellvertreter werden ermächtigt, den Auftrag für eine Tiefenbohrung zu erteilen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

9Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=65020&selfaction=print