20.06.2022 - 5 Umsetzung § 2b UStG

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Moll, die zuständige Sachbearbeiterin für die Umsetzung der neuen steuerlichen Richtlinie im Amt Crivitz, erläutert, dass Kommunen ab dem 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig werden. Es stellt sich bspw. bei alten Garagenpachtverträgen die Frage, ob die Stadt die Gebühr erhöhen möchte, um die abgeführte Umsatzsteuer auf diesem Wege wieder einzuholen.

 

Frau Brusch-Gamm berichtet über das Beratungsergebnis des HuFa: die Pachtverträge sind unterschiedlich. Eine Erhöhung nur für künftige Pachtverträge führt zu einer ungerechten Behandlung. Da die Umsatzsteuer für die Stadt eine neue Abgabe ist, hat der HuFa entschieden, die Pachtverträge entsprechend für alle anzupassen. Der HuFa empfiehlt eine Ausnahme beim Angelverein.

 

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Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung stimmt der Umsetzung von § 2b UStG zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

15Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung stimmt der Ausnahmeregelung für den Angelverein zu.

 

Abstimmungsergebnis:

11Ja – Stimmen

1Nein –Stimmen

3Enthaltungen

 

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