20.06.2022 - 5 Umsetzung § 2b UStG
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Crivitz
- Datum:
- Mo, 20.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Doreen Moll
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Moll, die zuständige Sachbearbeiterin für die Umsetzung der neuen steuerlichen Richtlinie im Amt Crivitz, erläutert, dass Kommunen ab dem 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig werden. Es stellt sich bspw. bei alten Garagenpachtverträgen die Frage, ob die Stadt die Gebühr erhöhen möchte, um die abgeführte Umsatzsteuer auf diesem Wege wieder einzuholen.
Frau Brusch-Gamm berichtet über das Beratungsergebnis des HuFa: die Pachtverträge sind unterschiedlich. Eine Erhöhung nur für künftige Pachtverträge führt zu einer ungerechten Behandlung. Da die Umsatzsteuer für die Stadt eine neue Abgabe ist, hat der HuFa entschieden, die Pachtverträge entsprechend für alle anzupassen. Der HuFa empfiehlt eine Ausnahme beim Angelverein.