24.01.2022 - 6 Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogene...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Erläuterung zur Beschlussvorlage von Herrn Tiroux. Durch den Bauausschuss ist die Empfehlung auf Erweiterung des Beschlusses gegeben worden.

Punkt 6 wird neu aufgenommen . 

 

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Geänderte Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „Photovoltaikanlage Kieswerk Pinnow Süd im Regelverfahren nach § 12 BauGB nebst Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 16,9 ha und befindet sich südlich der Ortschaft Pinnow im Bereich des Kieswerks Pinnow Süd. Der Geltungsbereich grenzt nördlich an den Kiessee und das Kieswerk, östlich an das Kieswerk und Wohnbebauung, südlich an das Kieswerk und westlich an den Kiessee.

Es werden die Flurstücke 298/5 und 310/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 280, 298/3, 308/2, 309/2 und 310/5 der Flur 2 in der Gemarkung Pinnow einbezogen.

Planungsziel:

Ziel ist die Entwicklung einer sonstigen Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage.

 

  1. Die Grundzustimmungserklärung der Antragstellerin wird angenommen. Durch die Vorhabenträgerin sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Änderung des Teilflächennutzungsplans auf eigene Kosten zu erarbeiten. Die Vorbereitung, Planung und Durchführung des Vorhabens sowie die Herstellung erforderlicher Erschließungsanlagen erfolgt durch die Vorhabenträgerin ebenso auf eigene Kosten.

 

  1. Zwischen der Gemeinde Pinnow und der Vorhabenträgerin ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB (Durchführungsvertrag) abzuschließen. Gegenstand dieses Vertrages sind u. a. die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen bzw. Planungen, die Übernahme der Kosten und sonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind.

 

  1. Die Gemeinde Pinnow bestätigt den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 „Photovoltaik Kieswerk Pinnow Süd“.

Die Gemeinde Pinnow beschließt, dass die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden soll und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über eine öffentliche Auslegung erfolgen soll.

 

  1. Der Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „Photovoltaikanlage Kieswerk Pinnow Süd sowie der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Im städtebaulichen Vertrag sind folgende Dinge mit aufzunehmen:

       Beteiligung der Gemeinde an der Trassenführung der 110KV Leitung

       Ersatz des Notstromaggregates in Pinnow Nord durch einen Elektroanschluss

       Sitz des Unternehmens ist die Gemeinde Pinnow

       Festschreiben des Bergbaugebietes an der Westgrenze von Pinnow Nord
(aktuelle Ufergrenze = neue Bergbaugrenze)

       Möglichkeit der Beteiligungen von Bürgern und der Gemeinde am Vorhaben

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=60760&selfaction=print