18.11.2021 - 5 Hauptbetriebsplanverfahren Pinnow Nord - Inansp...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Hier muss noch geklärt werden, ob der gemeindliche Weg unter Denkmalschutz steht.

Ist die Umlegung mit der Stadt Crivitz geklärt?

 

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow stimmt der zeitweisen Umverlegung des Weges (TF aus Flst. 66 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg) während der Zeit des Kiesabbaus in diesem Bereich, unter den nachfolgenden Bedingungen grundsätzlich zu.

-          Die Umverlegung des Weges kann aufgrund der Zweckbindungsfrist für das Projekt Räuber-Röpke-Pfad frühestens nach dem 31.12.2021 erfolgen.

-          Die Wegeführung verläuft während der Umverlegung über das Flst. 61 der Flur 1 in der Gemarkung Petersberg und das Flst. 52/13 der Flur 1 in der Gemarkung Gädebehn (beides Eigentum Dörner) sowie über den Muchelwitzer Weg und die Gemeindestraße Zum Petersberg.

-          Nach Beendigung des Kiesabbaus in dem betreffenden Wegebereich soll die alte Wegeführung wieder hergestellt werden. Der Weg soll durch eine Verdichtung und Böschungsbefestigung wieder als Weg von mindestens 5 m Breite für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie für die Naherholung hergestellt werden. Der Weg soll so angelegt werden, dass ein Wasseraustausch zwischen den Gewässern, die erst in Folge des Kiesabbaus entstehen, ermöglicht wird (Biotopverbund), z.B. durch Anlage einer Verrohrung.

Diese vorgenannten Inhalte und die Vergütung für die Grundstücksnutzung werden in einem Vertrag mit dem Antragsteller geregelt.

Zum Vertrag erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

0Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

Es wurde mit 7-Ja-Stimmen beschlossen, den Beschluss auf die nächste Tagesordnung wieder aufzunehmen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=59182&selfaction=print