23.08.2021 - 15 Grundsatzbeschluss zur Bearbeitungsweise des Am...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt als Grundsatzbeschluss folgendes Vorgehen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Grundstücks- und Bauzufahrten anzuwenden:

 

Bauzufahrten werden vollumfänglich durch die Verwaltung bearbeitet und entschieden. Der Bürgermeister wird in Kenntnis gesetzt. Den Antragsstellern werden folgende grundsätzliche Vorgaben auferlegt:

  1. Die Zufahrt ist so schmal wie möglich anzulegen,
  2. Es ist eine Fotodokumentation über den Straßen- Gehwegzustand vor Baubeginn und nach Abschluss der Arbeiten dem Amt Crivitz zu übermitteln,
  3. Für Schäden an Fahrbahn und Gehweg ist der Antragsteller verantwortlich,
  4. Der Fahrbahn-, Geh- und Radwegbereich ist sauber zu halten,
  5. Zum Erstellen der Bauzufahrt ist eine Verkehrsrechtliche Anordnung vom Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen,
  6. Das Amt bzw. die Gemeinde behält sich vor, während und nach der Nutzungsphase Kontrollen durchzuführen,

 

Grundstückszufahrten werden nur noch in das Gremium gegeben welches den nächst gelegen Sitzungstermin hat. Sofern die nächst gelegene Sitzung ein Bauausschuss ist, bedarf diese Entscheidung einer zusätzlichen Zustimmung durch den Bürgermeister. Erst bei einer negativen Entscheidung des Bauausschusses wird der Antrag in die Gemeindevertretung zur abschließenden Beratung gegeben. 

 

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Abstimmungsergebnis:

12Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=56035&selfaction=print