19.08.2021 - 9 Antrag der CDU-Fraktion - Grundsatzbeschluss zu...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Werner war gebeten worden, den Antrag der CDU-Fraktion dahingehend zu eräutern,

warum die Festlegung von Kriterien und Leitlinien erforderlich ist und einen rechtlichen Vorteil gegenüber einer vorhabenbezogenen Bauleitplanung darstellt.

Frau Prieske liest die Ausführungen von Frau Werner vor.

Seitens des Fachamtes wird empfohlen :

-          Zu klären, ob Flächenphotovoltaikanlagen überhaupt gewollt sind oder nicht

-          Zu prüfen, welche Flächen im Territorium dafür geeignet sein könnten

-          Daraus könnten Kriterien abgeleitet werden, die auch bei der vorhabenbezogenen Bauleitplanung herangezogen werden können

Die BA-Mitglieder sind der Auffassung, dass die vorhabenbezogene Bauleitplanung ausreicht. Jeder Antrag ist einzeln und standortbezogen zu prüfen und zu bewerten.

PV-Anlagen sind nicht nach § 35BauGB privilegiert und es besteht kein Anspruch auf Errichtung.

 

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Beschluss:

Kein Beschluss

 

Beschlussvorschlag:Siehe Antrag 

 

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Abstimmungsergebnis:

0Ja – Stimmen

5Nein –Stimmen

 1Enthaltungen 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=55949&selfaction=print