09.06.2021 - 11 Antrag auf Grundstückszufahrt in der Gemarkung ...

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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Dobin am See beschließt dem Antrag auf eine 4 m breite

Grundstückszufahrt in der Gemarkung Flessenow, Flur 1, Flurstück 68/13 unter folgenden

Bedingungen zuzustimmen.

 

1. Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des

Antragstellers.

 

2. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung

der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen

werden.

 

3. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche

Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

 

4. Das auf dem Antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser

darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet

werden.

 

5. Die Zufahrt ist analog (Optik) zum Geh- und Radweg (sofern vorhanden) zu

befestigen.

 

6. Die Ausführung der Baumaßnahme hat binnen 12 Monate nach Erlaubniserteilung zu

erfolgen. Der Baubeginn ist spätestens fünf Arbeitstage vor dem tatsächlichen Beginn

dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Tiefbau/

Beiträge/ Grün anzuzeigen.

 

7. Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme und vor Inbetriebnahme der Zufahrt

ist die Fertigstellung dem Amt Crivitz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung,

Sachgebiet Tiefbau/ Beiträge/ Grün zusammen mit einem Foto der abgeschlossenen

Baumaßnahme anzuzeigen. Die Gemeinde Dobin am See, sowie das Amt Crivitz

behält sich vor, eine Abnahme Vorort durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=53744&selfaction=print