25.05.2021 - 11 Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovolt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Glaser erläutert die Beschlussvorlage zum Grundsatzbeschluss. Es wird angemerkt, dass nicht umfänglich die Wirkung dieses Grundsatzbeschlusses begründet ist. Vor der Sitzung sind die Ergebnisse aus der Sitzung des Bauausschusses vom 18.05.2021 und der Entwurf eines Kriterienkataloges allen Gemeindevertretern per Mail zugestellt worden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Grundsatzbeschluss nur die grundsätzliche Entscheidung der Gemeindevertretung zu verstehen gibt. Mit dem nächsten Schritt, dem Aufstellungsbeschlusses, erfolgt die Erarbeitung und Zusammenfassung der Planungsziele für die Photovoltaikanlage.

 

Der Bauausschuss befürwortet den Grundsatzbeschluss und hat die Empfehlung

zum Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaikanlagen gegeben.

 

Als zusätzliches Kriterium zum Kriterienkatalog ist eine Flächenbegrenzung von 20 Hektar (ha) beschlossen worden.

 

Auftrag AMT:

Zur nächsten GV-Sitzung Erstellung der Beschlussvorlage für einen Aufstellungsbeschluss.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt, die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen. Die Eignungsflächen für PVA werden in den Flächennutzungsplan der Gemeinde eingearbeitet.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt den erarbeiteten Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaik aus dem Bauausschuss zur Ableitung der Eignungsgebiete für PVA, welcher Anlage zum Protokoll ist.

 

Ein weiteres Kriterium ist die Flächenbegrenzung von 20 Hektar (ha).    

 

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Abstimmungsergebnis:

11Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

1Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=53441&selfaction=print