17.05.2021 - 9 Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Vorbe...

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Prieske berichtet:

  • Der Antrag wurde in der OTV Kladow beraten.
  • Der Bauherr war dazu eingeladen
  • Die geplante Fassade ist nicht satzungskonform.
  • Der Antrag soll in seiner originalen Form abgelehnt werden.

Der Bauherr war bei der Vor-Ort-Begehung und dem Gespräch dabei und ist informiert. Alternative wurde besprochen.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid BV210035 zum Neubau eines Einfamilienhauses, Carports und einer Klärgrube auf dem Flurstück 106/1, Flur 1 in der Gemarkung Kladow zu versagen.

 

Begründung: Die geplante Fassade aus Lärchenholz widerspricht der Satzung in Punkt 2.5, in dem geregelt ist, dass die Fassade aus Ziegeln oder als Putzfläche hergestellt werden soll.

 

Zu den weiteren Fragen des Vorbescheids:

  1. eine Bebauung des Grundstücks mit einem Einfamilienhaus ist grundsätzlich im Rahmen der Festsetzungen der Abrundungssatzung der Stadt Crivitz für den Bereich Kladow möglich.
  2. Vollunterkellerung ist möglich. Es werden Voruntersuchungen des Bodens aufgrund der Nähe zur Warnow empfohlen.
  3. Bei der Lage des Gebäudes ist die vorhandene Bauflucht aufzunehmen.

Eine Fassade aus Lärchenholz ist nicht möglich.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

10 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

5 Enthaltungen

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=53396&selfaction=print