14.04.2021 - 7 Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag BA 21007...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wurde ein Antrag auf Abriss eines vorhandenen Doppelcarports mit gleichzeitigem Neubau einer Doppelgarage und ein Überschreiten der GRZ beantragt. Im Bauplan ist in der Garage ein „Büro“ eingetragen. Dies ist planungsrechtlich nicht zulässig. Des Weiteren soll geprüft werden, ob durch anderweitige Entsiegelungen nicht doch die GRZ eingehalten werden kann, um keinen Präzidenzfall zu erzeugen.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung: Die Gemeinde Dobin am See erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 210074 für die Demontage des Doppelcarport mit Schuppen , mit anschließender Neuerrichtung einer Garage an gleicher Stelle  - Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans hinsichtlich GRZ auf dem Flst. 078/19 der Flur 1 in der Gemarkung Retgendorf, unter der Voraussetzung der Prüfung, das die GRZ durch Entsiegelungsmaßnahmen eingehalten werden kann und kein Büro Bestandteil der Garage wird. 

 

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Abstimmungsergebnis:

5Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=52032&selfaction=print