23.02.2021 - 5 Antrag der CDU-Fraktion - Grundsatzbeschluss zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rüß beantragt eine Änderung des Antrages der CDU- den alten Beschluss, der Inhalt des CDU-Antrages ist, zu verlängern um ein Jahr bis 31.12.2021. Frau Brusch-Gamm macht darauf aufmerksam, dass es sich bei dem Antrag der CDU-Fraktion (hier BV 270/21) um den gleichen Inhalt wie bei der bereits gefassten BV aus 2020 (hier: 066/20-01) handelt und schlägt daher vor, den alten Beschluss (066/20-01) zu ändern, um keine Lücke zwischen Ablauf alter Beschluss und Beginn neuer Beschluss zu haben und die Einzelfallprüfung enthalten bleibt.

 

Frau Brusch-Gamm stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

 12 Ja-Stimmen

 5 Nein-Stimmen

 0 Enthaltungen

Die CDU-Fraktion erklärt sich mit diesem Verfahren nicht einverstanden.

 

Nach einem Meinungsaustausch und einer beantragten Auszeit seitens von Frau Brusch-Gamm stellt sie den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung und macht nochmals darauf aufmerksam, dass es sich bei der Vorlage um eine Vorlage aus 2020 handelt außer, dass im Beschlussentwurf Nr. 2 der zweite Satz seitens zur Einzelfallprüfung im Antrag der CDU-Fraktion nicht aufgeführt wurde.

Dies ist von der CDU-Fraktion so gewollt.

 

Herr Reinke beantragt eine namentliche Abstimmung. 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt im Umgang mit Gewerbesteuerforderungen für folgende einheitliche Verfahrensweise im Umgang mit Stundungsanträgen:

 

1.Unternehmen, welche Gewerbesteuervorauszahlungen und/oder Gewerbesteuern an die Stadt Crivitz zu leisten haben und von den Regelungen der o. g. Verordnung betroffen sind, können formlose Stundungsanträge für die Gewerbesteuervorauszahlungen und/oder Gewerbesteuern stellen. Die Stundungsanträge sind an das Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz zu richten.

 

2. Gewerbesteuervorauszahlungen und/oder Gewerbesteuern aufgrund unmittelbarer, nicht unerheblicher Auswirkungen, werden grundsätzlich bis zum 31.12.2021 gestundet.

 

3 Stundungsanträge der vorgenannten Gruppe Steuerpflichtiger sollen nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil der Steuerpflichtige den entstandenen Schaden nicht im Einzelnen nachweisen kann.

 

4. Stundungen von Gewerbesteuervorauszahlungen und/oder Gewerbesteuern erfolgen für den Zeitraum bis zum 31.12.2021 zinsfrei. Die besondere Schwere der Schädigung in der wirtschaftlichen Lage gilt für die vorgenannte gruppe Steuerpflichtiger als gegeben.

 

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Abstimmungsergebnis namentlich gemäß Antrag von Herrn Reinke:

 

Herr Thomas Bardenhagen: Ja Herr Jens Raulin:  Ja

Frau Susanne Döring: Ja Herr Jens Reinke:  Ja

Herr Alexander Gamm: Ja Frau Karina Reinke:  Ja

Herr Eike Glasemann: Ja Herr Michael Renker:  Enthaltung

Herr Matthias Güßmann: Ja Herr Andreas Rüß:  Enthaltung

Herr Hans-Jürgen Heine: Ja Frau Beate Werner:  Ja

Herr Wilfried Holl:  Ja Herr Jörg Wurlich:  Ja

Frau Lisa-Klünder Fittke: Ja Frau Britta Brusch-Gamm: Ja

Frau Beate Prieske:  Ja

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=51132&selfaction=print