23.02.2021 - 15 Beschluss zur Aufrechterhaltung der Handlungsfä...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Es wird sich darauf verständigt, dass die Stadtvertretersitzung zukünftig weiterhin in Präsenz unter entsprechenden Corona-Maßnahmen stattfinden soll. Den Ausschüssen wird die Möglichkeit eingeräumt, Videokonferenzen durchzuführen. Der Vorsitz ist in der Pflicht, für die Öffentlichkeit präsent zu sein.

Die Beschlussvorschläge 2 und 3 sind also nicht zutreffend.

 

Frau Brusch-Gamm stellt die Beschlussvorlage mit o. g. Ergänzung zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag 1

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, kommende Sitzungen auch als Videokonferenzen durchzuführen. Das gilt ebenfalls für die Sitzungen des Hauptausschusses bzw. Haupt- und Finanzausschusses und der beratenden Ausschüsse bzw. Ortsteilvertretungen. Die Sitzungen dieser Gremien erhalten den Zusatz „als Videokonferenz“. Auch bei den Videokonferenzen behalten die Regelungen der Hauptsatzung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz und der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz im Übrigen ihre Gültigkeit. Die Versendung der Einladung mit Tagesordnung, der Protokolle und der Beschlussvorlagen erfolgt elektronisch durch das Amt. Die Einladung mit Tagesordnung und die öffentlichen Beschlussvorlagen werden wie gewohnt im Bürgerinformationssystem veröffentlicht. Auch die Presse wird weiterhin informiert.

Die Öffentlichkeit der Sitzung bleibt gewahrt. Interessierten Zuschauerinnen und Zuschauer wird die Möglichkeit eingeräumt, an der Videokonferenz teilzunehmen.

Über die Videokonferenz wird ein Protokoll angefertigt. Dieses ist auch wie gewohnt im Bürgerinformationssystem zu veröffentlichen.

Ergänzung:

Den Ausschüssen wird die Möglichkeit eingeräumt, Videokonferenzen durchzuführen. Der Vorsitz ist in der Pflicht, für die Öffentlichkeit präsent zu sein. Stadtvertretersitzungen werden weiterhin als Präsenzsitzungen stattfinden.

 

Beschlussvorschlag 2

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, dem Hauptausschusses bzw. Haupt- und Finanzausschusses die Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten zu übertragen, die der Gemeindevertretung kraft Gesetzes oder Ortsrechtes vorbehalten sind. Diese Übertragung ist bis zum 30.04.2021 befristet.

Die Sitzungen des Hauptausschusses bzw. des Haupt- und Finanzausschusses, in der übertragene Angelegenheiten behandelt werden, sind öffentlich.

 

Beschlussvorschlag 3

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Beschlüsse zu Angelegenheiten einfacher Art auch im elektronischen Umlaufverfahren durchzuführen. Das gilt ebenfalls für die Beschlüsse des Hauptausschusses bzw. Haupt- und Finanzausschusses und für die Empfehlungen der beratenden Ausschüsse bzw. Ortsteilvertretungen. Die Sitzungen dieser Gremien erhalten den Zusatz „im Umlaufverfahren“. Auch bei den Sitzungen im Umlaufverfahren behalten die Regelungen der Hauptsatzung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz und der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz im Übrigen ihre Gültigkeit. Die Versendung der Einladung mit Tagesordnung, der Protokolle und der Beschlussvorlagen einschließlich Abstimmungsblätter erfolgt elektronisch durch das Amt. Die Einladung mit Tagesordnung und die öffentlichen Beschlussvorlagen werden wie gewohnt im Bürgerinformationssystem veröffentlicht. Auch die Presse wird weiterhin informiert.

Am Sitzungstag sollen die Rückläufe (Abstimmungsblätter) auf elektronischem Weg (Mail, Fax) im Amt Crivitz eingehen. Ein Versand per Post ist zu vermeiden, da der Sitzungsdienst die Dienstgeschäfte im Homeoffice durchführt.

Über die Sitzung im Umlaufverfahren wird ein Protokoll angefertigt. Dieses ist auch wie gewohnt im Bürgerinformationssystem zu veröffentlichen. 

 

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Abstimmungsergebnis zum Beschlussvorschlag Nr. 1 mit entsprechender Ergänzung:

17 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

  0 Enthaltungen

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=50998&selfaction=print