26.01.2021 - 7 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Glaser gibt Erklärungen zur Änderung der Hauptsatzung und verweist auf die Entschädigungsverordnung M-V.

Nachdem der Entwurf in den Fraktionen beraten worden ist, wird vorgeschlagen, dass die Aufwandsentschädigung des Ortsvorstehers gemäß der aktuellen Hauptsatzung bestehen bleibt. Aufgrund des Arbeitsaufwands soll eine Entschädigung für die Sitzungen des Beirates des Eigenbetriebes erfolgen.

Dieser soll gleichbehandelt werden wie ein Ausschuss. Alle Mitglieder des Beirates des Eigenbetriebes Fernwärme Pinnow erhalten für die Teilnahme an Beiratssitzungen eine sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 Euro. Der Beiratsvorsitzende oder deren Stellvertreter erhält für jede geleitete Beiratssitzung ein Sitzungsgeld von 60 Euro.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt nachfolgende Änderungssatzung:

 

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow

 

Präambel

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV 2011 S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom <Datum> und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow erlassen:

 

 

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow vom 25.02.2020 wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 9 Absatz 1 wird die Zahl 800 durch die Zahl 1.500 ersetzt.
  2. In § 9 Absatz 2 wird folgender neuer Satz 1 eingefügt:

Die erste stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält monatlich 300 Euro, die zweite Stellvertretung monatlich 150 Euro.

  1. In § 9 Absatz 7 wird die Zahl 220 durch die Zahl 270 ersetzt.
  2. In § 9 wird Absatz 8 neu eingefügt: Alle Mitglieder des Beirates des Eigenbetriebes Fernwärme Pinnow erhalten für die Teilnahme an Beiratssitzungen eine sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 Euro. Der Beiratsvorsitzende oder deren Stellvertreter erhält für jede geleitete Beiratssitzung ein Sitzungsgeld von 60 Euro.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

 

Pinnow, den <Datum>

 

 

Siegel

 

 

Glaser

1. Stellvertretender Bürgermeister 

 

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Abstimmungsergebnis:

11Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

1Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=50559&selfaction=print