24.08.2015 - 11 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 "Schwimm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Brusch-Gamm stellt die Beschlussvorlage vor. Danach erfolgt die Abstimmung.

 

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Beschluss:

Der Entwurf zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 "Schwimmteichanlage Basthorst" und die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die Begründung inclusive Umweltbericht, die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen sollen zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich ausgelegt werden. Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und über die öffentliche Auslegung informiert.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

13Ja – Stimmen

  0Nein –Stimmen

  0Enthaltungen

Damit ist der Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Schwimmteichanlage Basthorst“ einstimmig beschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage