27.05.2020 - 7 Grundsatzbeschluss zur Eindämmung wirtschaftlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Weinke stellt einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag, da er die Auffassung vertritt, dass der Aufzählungspunkt 3 der Beschlussvorliege nicht genügend differenziert.

Aufzählungspunkt 3 soll gestrichen werden und durch folgendes ersetzt werden:

3. Es erfolgt eine vereinfachte Prüfung durch die Amtsverwaltung.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Langen Brütz beschließt den Änderungsantrag von Herrn Weinke zuzulassen:

 

Abstimmungsergebnis:

 6 Ja-Stimmen

 0 Nein-Stimmen

 0 Enthaltungen

 

Geänderter Beschluss:

Die Gemeindevertretung Langen Brütz beschließt im Umgang mit Gewerbesteuervorauszahlungen folgende einheitliche Verfahrensweise im Umgang mit Stundungsanträgen:

 

1.            Unternehmen, welche Gewerbesteuervorauszahlungen an die Gemeinde Langen Brütz zu leisten haben und von den Regelungen der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern betroffen sind, können formlose Stundungsanträge für die Gewerbesteuervorauszahlungen stellen. Die Stundungsanträge sind an das Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz zu richten.

2.            Gewerbesteuervorauszahlungen aufgrund unmittelbarer, nicht unerheblicher Auswirkungen, werden grundsätzlich bis zum 31.12.2020 gestundet. Längere Laufzeiten bedürfen einer Einzelfallprüfung.

3.           Es erfolgt eine vereinfachte Prüfung durch die Amtsverwaltung.

4.            Stundungen von Gewerbesteuervorauszahlungen erfolgen für den Zeitraum bis zum 31.12.2020 zinsfrei. Die besondere Schwere der Schädigung in der wirtschaftlichen Lage gilt für die vorgenannte Gruppe Steuerpflichtiger als gegeben.

 

Abstimmungsergebnis:

 4 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Langen Brütz beschließt im Umgang mit Gewerbesteuervorauszahlungen folgende einheitliche Verfahrensweise im Umgang mit Stundungsanträgen:

 

1.            Unternehmen, welche Gewerbesteuervorauszahlungen an die Gemeinde Langen Brütz zu leisten haben und von den Regelungen der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern betroffen sind, können formlose Stundungsanträge für die Gewerbesteuervorauszahlungen stellen. Die Stundungsanträge sind an das Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz zu richten.

2.            Gewerbesteuervorauszahlungen aufgrund unmittelbarer, nicht unerheblicher Auswirkungen, werden grundsätzlich bis zum 31.12.2020 gestundet. Längere Laufzeiten bedürfen einer Einzelfallprüfung.

3.           Stundungsanträge der vorgenannten Gruppe Steuerpflichtiger sollen nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil der Steuerpflichtige den entstandenen Schaden nicht im Einzelnen nachweisen kann.

4.            Stundungen von Gewerbesteuervorauszahlungen erfolgen für den Zeitraum bis zum 31.12.2020 zinsfrei. Die besondere Schwere der Schädigung in der wirtschaftlichen Lage gilt für die vorgenannte Gruppe Steuerpflichtiger als gegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

0 Ja – Stimmen

3 Nein –Stimmen

3 Enthaltungen

 

 

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