17.02.2020 - 18 Aufstellungsbeschluss der Stadt Crivitz zum Beb...

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Wortprotokoll

 

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Crivitz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 „Altenheim Elim“ nördlich des Crivitzer Weinbergs gem. § 2 (1) BauGB.
    Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 34/41, 38/1, 38/2 und 39 sowie Teile der Flurstücke 34/3, 34/7, 34/41, 38/1, 38/2, 38/3, 39 40/4 in der Gemarkung Crivitz, Flur 29.
  2. Planungsziel ist die Erweiterung des Altenheims in nördlicher Richtung, verbunden mit der Herstellung einer geschlossenen Parkanlage (Sinnesgarten) und die Bereitstellung von Bauflächen für altengerechtes Wohnen/Mehrgenerationenwohnen, neben der damit erforderlich werdenden Verlegung der Parkplatzflächen.

 

  1. Die als Anlage 1 bezeichnete Karte mit der Darstellung des Geltungsbereichs ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

14Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=42735&selfaction=print