17.02.2020 - 17 Aufstellungsbeschluss zum sachlichen Teilfläche...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie gemäß § 5 Abs. 2 b BauGB.

Planungsziel ist die Konzentration der nach § 35 BauGB im Außenbereich zulässigen Windenergieanlagen in der Gemeinde auf einer aus Umweltschutzgründen geeigneten Fläche.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Namentliche Abstimmung:

 

Frau Brusch-Gamm:Ja

Herr Bardenhagen:Enthaltung

Frau Döhring:Ja

Herr Gamm: Ja

Herr Güßmann:Enthaltung

Herr Heine:Ja

Herr Holl:Ja

Frau Klünder-Fittke:Ja

Herr Paulsen:Nein

Frau Prieske:Ja

Herr Raulin:Ja

Frau Reinke:Nein – Ihre Entscheidung liegt darin begründet, dass sie gegen die Errichtung des Windparks ist, die Kosten und Schadensersatzforderungen nicht abschätzbar sind.

Herr Renker:JaHerr Rüß: Ja

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

10Ja – Stimmen

2Nein –Stimmen

2Enthaltungen

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=42724&selfaction=print