11.11.2019 - 8 Beratung zur 2. Änderung der Geschäftsordnung d...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Es werden folgende Änderungsvorschläge in Bezug auf die Sachverhaltsdarstellung unterbreitet:

 

  1. zu 3. anstelle von „der oder die Vorsitzende“ „der Vorsitz“
  2. zu 5. Verzicht auf die Androhung der Verhängung eines Ordnungsgeldes

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Crivitz

 

 

Gemäß § 22 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V wird nach Beschlussfassung der

Stadtvertretung vom <Datum> nachfolgende Änderung der Geschäftsordnung erlassen:

 

§ 1

 

  1. In § 1 wird nach Absatz 3 folgender Absatz 4 angefügt:

Als elektronische Form ist die Nutzung des Ratsinformationssystems Allris, mit zugangsgeschützter Nutzerkennung oder eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation zugelassen. Die Amtsverwaltung stellt den Mitgliedern der Stadtvertretung, der Ausschüsse und der Ortsteilvertretungen ein geeignetes Verschlüsselungsverfahren für die verschlüsselte E-Mail-Kommunikation zur Verfügung.“

  1. § 4 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

„Beschlussvorlagen, die wegen besonderer Dringlichkeit keinen Aufschub bis zur nächsten Stadtvertretersitzung dulden (Dringlichkeitsvorlagen) und notwendige Ergänzungen zu vorliegenden Beschlussvorlagen müssen allen Stadtvertretern spätestens bis 12 Uhr am Sitzungstag vorliegen, sofern sie abschließend beraten werden sollen. Die Dringlichkeit ist in der Sachverhaltsdarstellung zu begründen.“

  1. In § 5 Absatz 4 wird das Wort „Ortsteilvertreter“ durch die Worte „Vorsitzender einer Ortsteilvertretung“ ersetzt.
  2. § 9 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„Bei geheimen Wahlen ist eine Wahlkommission bestehend aus 2 Stadtvertretern bzw. Verwaltungsvertretern zu bilden.“

  1. In § 13 Absatz 1 Buchstabe b) werden nach dem Wort „anwesenden“ die Worte „ und fehlenden“ eingefügt.
  2. In § 13 Absatz 4 wird folgender Satz 2 angefügt:

„Geänderte Sitzungsniederschriften sind zeitnah zu veröffentlichen.“

  1. In § 14 Absatz 1 wird das Wort „Ausführungen“ durch das Wort „Anträge“ ersetzt.
  2. In § 15 Absatz 1 Satz 1 werden die Worte „und der Ortsteilvertretungen“ angefügt.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die 2. Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

 

 

Crivitz, den <Datum>

 

 

 

 

 

Brusch-Gamm

Bürgermeisterin

 

Empfehlung an die Stadtvertretung:

Die Mitglieder des Ausschusses empfehlen der Stadtvertretung dem Beschluss mit den vg. Änderungen zuzustimmen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

7Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=40493&selfaction=print