19.09.2019 - 12 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

Die Berücksichtigung folgender Änderungen wird der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfohlen.

 

Zu § 8 Abs. 1 S. 3

 

Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretenden Zeiten nicht über 6 Wochen hinausgehen.

 

Zu § 8 Abs. 2 S. 2

 

Die stellvertretende Person erhält die volle Aufwandsentschädigung des 1. Bürgermeisters im Fall einer längerfristigen Erkrankung oder urlaubsbedingten Abwesenheit der Bürgermeisterin nach Ablauf der 6 Wochen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

6Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

 0Enthaltungen 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=39210&selfaction=print