10.09.2019 - 7 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz

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Wortprotokoll

Herr Bardenhagen gibt zu bedenken, dass auch die Sachkundigen Einwohner und die Ortsteilvertretung an die Zuwendungen angepasst werden sollten. Auch die Ortsteilvertretung sollte einen Sockelbetrag erhalten. Es wird überlegt, ob die Stadtvertretung auch auf den Sockelbetrag verzichten kann. Es entsteht eine Diskussion über die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Crivitz.

Frau Schade verweist auf den § 3, hier wird nicht darauf verwiesen, dass die Einwohnerfragestunde auch am Ende des öffentlichen Teils gemacht werden kann.

Herr Reinke verweist auf den § 8 Abs. 1, hiernach erhält die Bürgermeisterin für 3 Monate weiterhin ihre Entschädigung, wenn sie urlaubsbedingt abwesend ist. Vorher waren es 6 Wochen. Es entsteht eine Diskussion.

Frau Schade fragt, ob es sich im § 5 Abs. 4 Punkt 4 um einmalige Ausgaben handelt? Das wird bejaht. Weiterhin weißt Sie daraufhin, dass der Name des Ausschusses auch geändert wurde.

Herr Reinke merkt an, dass bezüglich § 8 Abs. 7 regelmäßig ein Repräsentativer Nachweis gebracht werden muss. Des Weiteren merkt er an, dass die Bürgermeisterin 500,00 Euro Büromaterial erhält. Es entsteht eine Diskussion.

Frau Schade wird gebeten, den gefassten Beschluss dazu zu beschaffen.

 

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Abstimmungsergebnis:

7Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

Der Ausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Hauptsatzung mit den genannten Änderungen zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=38871&selfaction=print