15.08.2019 - 15 Dringlichkeitsbeschluss - Grundsatzbeschluss zu...

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Wortprotokoll

Im Wohngebiet „Trammer Straße“ (B- Plan Nr. 3 der Stadt Crivitz 1. und 2. BA) entsprechen viele Auffahrten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Auch andere Festsetzungen wurden nicht eingehalten.

Der BA gründet eine Arbeitsgruppe, die Mitglieder sind benannt. Es sind Bauauschussmitglieder und Anwohner.

Die Arbeitsgruppe wird die Umsetzung der Festsetzungen des B-Planes im 1. und 2. BA prüfen und Abweichungen aufnehmen und katalogisieren.

Im nächsten Schritt wird beraten, wie mit den Abweichungen verfahren werden kann.

Für die Präsentation der ersten Ergebnisse wird Dezember 2019 / Januar 2020 vorgemerkt.

 

Im 3. BA sind die Festsetzungen durchzusetzen.

 

Die Beschlussvorlage BV Cri SV 960/19 wird abgelehnt mit Verweis auf den Auftrag der Arbeitsgruppe zur Bestandsaufnahme und Vorbereitung einer weiteren Beratung der Maßnahmen im Bauausschuss.

Die Zeit zwischen Beschlussvorlage und Baubeginn  ist zu kurz. Die Dringlichkeit wird nicht gesehen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die  Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt abweichend von der Festsetzung im B-Plan Nr. 3 „Trammer Straße“ § 1 P. 1.6 eine maximale Breite für Grundstückszufahrten von …………………. m.

 

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Abstimmungsergebnis:

0Ja – Stimmen

7Nein –Stimmen

 0Enthaltungen

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=38597&selfaction=print