15.08.2019 - 12 Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschlus...

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Wortprotokoll

Wie im TOP 11 (BV Cri SV 775 /19-02) ist in die Bescheide der Hinweis auf die Antwort des Innenmiisteriums mit aufzunehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, für die Gemeinschaftsbaumaßnahme zwischen dem Landkreis LUP (Fahrbahn und Entwässerung)  und der Stadt Crivitz (Gehweg)  die Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K111, Bülower Straße im OT Badegow, Abschnitt „Bülower Straße von der B392 bis zur Zufahrt Unter den Eichen 1-4 (Ausbaulänge ca. 360 m)“ gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung für die Teileinrichtung „Gehweg“ Ausbaubeiträge selbstständig zu erheben und einen Abschnitt gemäß der beigefügten Anlage zu bilden.

 

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Abstimmungsergebnis:

BescheidSachverhalt

5Ja – Stimmen7 Ja-Stimmen

2Nein –Stimmen0 Nein-Stimmen

 0Enthaltungen 0 Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=38070&selfaction=print