15.08.2019 - 11 Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschlus...

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Wortprotokoll

In den Bescheiden ist deutlich darzulegen, dass für die Maßnahmen die vor dem 01.01.2019 fertiggestellt wurden noch Beiträge erhoben werden müssen. Die Gemeinde ist hierzu gesetzlich verpflichtet.

In einem offenen Brief haben die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden des Amtes Crivitz im Januar 2019 an die Regierungskoalition der SPD und CDU appeliert, alle noch nicht abgerechneten Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Mit Antwort vom 07.03.2019 hat der Innenminister, Herr Caffier, dies abgelehnt mit der Begründung, dass die nicht finanzierbar sei.  

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt für die Baumaßnahme „Ausbau des Gehwegs“ im OT Wessin, Abschnitt „Ringstraße von Hausnummer 3/4 bis Hausnummer 17/24 (Ausbaulänge ca. 480 m)“ gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung für die Teileinrichtung „Gehweg“ Ausbaubeiträge selbstständig zu erheben und einen Abschnitt gemäß der beigefügten Anlage zu bilden.

 

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Abstimmungsergebnis:

BescheidSachverhalt

5Ja – Stimmen7     Ja-Stimmen

2Nein –Stimmen0      Nein- Stimmen

 0Enthaltungen0      Enthaltungen 

 

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Anlagen zur Vorlage