21.03.2019 - 11 Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschlus...

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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

Kein Beschluss

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, für die Gemeinschaftsbaumaßnahme zwischen dem Landkreis LUP (Fahrbahn und Entwässerung)  und der Stadt Crivitz (Gehweg)  die Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K111, Bülower Straße im OT Badegow, Abschnitt „Bülower Straße von der B392 bis zur Zufahrt Unter den Eichen 1-4 (Ausbaulänge ca. 360 m)“ gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung für die Teileinrichtung „Gehweg“ Ausbaubeiträge selbstständig zu erheben und einen Abschnitt gemäß der beigefügten Anlage zu bilden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

5Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage