22.06.2015 - 13 Zeitpunkt des Wechsels von der Kindergartenbetr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Brusch-Gamm stellt die Beschlussvorlage vor und berichtet, dass hierüber bereits im Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen beraten und eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde. Danach erfolgt die Abstimmung:

 

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Beschluss:

Die Hortbetreuung im August 2015 beginnt gemäß §2, Abs.4 KiföG MV am 31.08.2015. Die Stadtvertretung wird für den einen Tag im Monat August den halben Monatsbeitrag laut §6, Abs. 2 der Gebührensatzung und Benutzungsordnung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Stadt Crivitz nicht erheben.

 

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Abstimmungsergebnis:

17Ja – Stimmen

  0Nein –Stimmen

  0Enthaltungen

Damit ist einstimmig beschlossen, dass für den Monat August 2015 kein halber Monatsbeitrag für die Hortbetreuung laut § 6 Abs. 2 der Gebührensatzung und Benutzungsordnung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Stadt Crivitz für die Kinder, die zum 31.08.2015 von der Kindergarten- in die Hortbetreuung wechseln, erhoben wird.