20.11.2018 - 10 Stellungnahme zum Antrag auf Herstellung einer ...

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Pinnow stimmt dem Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt unter folgenden Bedingungen zu:

  1. Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
  2. Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.
  3. Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
  4. Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser dar nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.
  5. Die notwendigen Abstandsflächen zu den vorhandenen Ausgleichspflanzungen sind einzuhalten.
  6. Es darf durch den Ausbau der Zufahrt kein Stellplatz im öffentlichen Raum entfallen.

Ggf. ist die Ausfahrt ausgehend von der beantragten Breite zu verkleinern (z.B. auf 4,65m o.ä.)

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Abstimmungsergebnis:

5Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=32454&selfaction=print