10.12.2018 - 14 Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Crivitz
- Datum:
- Mo, 10.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Irina Pickmann
Wortprotokoll
Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung hatte die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens empfohlen. Zwischenzeitlich sind Zweifel aufgetreten, ob es sich bei der fraglichen Grundstücksfläche tatsächlich um Innenbereich handelt. Es soll noch einmal das Gespräch mit dem Bauantragsteller, dem Amt und dem Landkreis gesucht werden.
Auftrag an das Amt/ Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung:
Es ist zu prüfen, ob sich das Grundstück in der Weinbergstraße 49 im Innen- oder Außenbereich befindet.
Frau Brusch-Gamm stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines weiteren Wohnhauses auf dem Grundstück Weinbergstraße 49 in Crivitz nicht zu erteilen.