10.12.2018 - 8 Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung von W...

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Wortprotokoll

Frau Brusch-Gamm führt kurz in das Thema ein und übergibt danach das Wort an Herrn Wiese. Herr Wiese weist daraufhin, dass das gemeindliche Einvernehmen ohne Öffentlichkeitsbeteiligung eingeholt wird. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen fachliche Mängel der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entgegen, grundsätzlich ist eine Verhinderung der Errichtung der Windkraftanlagen jedoch fraglich bzw. nicht möglich. Herr Gottschalk informiert über die Hinweise des Bürgers, der an ihn herangetreten ist. Dieser weist darauf hin, dass der Horstschutz in diesem Bereich nicht beachtet wurde und teilweise das Ordnungsamt nicht eingeschritten sei (Motorradrennen im Eichholz u.ä.). Dadurch sei es zu unwiderruflichen Schäden gekommen. Frau Brusch-Gamm betont, dass wenn es Hinweise auf Verstöße gebe, das Ordnungsamt umgehend zu informieren sei, damit dieses einschreiten könne. Der Bürger ist hierauf hinzuweisen. Es folgt eine rege Diskussion. Die Stadtvertreter betonen ihre Ablehnung zur Errichtung von Windkraftanlagen auf Crivitzer Territorium. Es wird über Möglichkeiten der Verhinderung diskutiert: Beauftragung eines Rechtsbeistandes, Stellen von Forderungen (Ausgleichspflanzungen auf Flächen der Stadt Crivitz, Verhinderung der Nutzung von öffentlichen Wegen für Leitungen). Wenn die Windkraftanlagen tatsächlich nicht verhindert werden können, so sind zumindest die bestmöglichen Konditionen zu erzielen. Den Stadtvertretern ist es wichtig, ihren politischen Unwillen zu zeigen. Es wird sich darauf verständigt, das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der fachlichen Mängel zu versagen. Wenn den Mängeln abgeholfen wurde, muss über die weitere Vorgehensweise entschieden werden.

Frau Brusch-Gamm stellt die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zur Abstimmung. Herr Stamer informiert, dass er gemäß § 24 Kommunalverfassung nicht an der Abstimmung teilnehmen kann und verlässt den Sitzungstisch. An der Abstimmung nehmen 14 von 17 Stadtvertretern teil.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von Windenergieanlagen im potentiellen Windeignungsgebiet Wessin aufgrund der fachlichen Mängel zu versagen. Das Fachamt wird aufgefordert, die fachliche Begründung zu erarbeiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

14Ja – Stimmen

  0Nein – Stimmen

  0Enthaltungen

Damit ist das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung der Windenergieanlagen aufgrund fachlicher Mängel einstimmig versagt.

 

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Anlagen zur Vorlage