27.11.2018 - 12 Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
- Datum:
- Di., 27.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Tobias Liebig
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow stimmt dem Antrag zur Herstellung einer Grundstückszufahrt unter folgenden Bedingen zu:
- Alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
- Die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden.
- Vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.
- Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser dar nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden.
- Die notwendigen Abstandsflächen zu den vorhandenen Ausgleichspflanzungen sind einzuhalten.
- Es darf durch den Ausbau der Zufahrt kein Stellplatz im öffentlichen Raum entfallen. Ggf. ist die Ausfahrt ausgehend von der beantragten Breite zu verkleinern (z.B. auf 4,65m o.ä.)
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
