14.11.2018 - 8 Stellungnahme der Gemeinde Langen Brütz im Rahm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Weinke verliest die Beschlussvorlage für die anwesenden Gäste und erläutert die allgemeine Vorgehensweise bei der Beteiligung von Nachbargemeinden bei Änderungen von baurechtlichen Plänen.

Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass durch das Bauvorhaben keine Nachteile der Gemeinde Langen Brütz entstehen.

 

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Beschluss:

Die Gemeinde Langen Brütz trägt zum Entwurf der 1. Änderung des VEP Nr. 1Rehabilitationsklinik für Neurologie und Neurochirurgie“ der Gemeinde Leezen und deren Begründung keine Anregungen und Hinweise vor.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=31407&selfaction=print