06.11.2018 - 5 Gemeindliches Einvernehmen zur Nutzungsänderung...

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Wortprotokoll

Die Antragstellerin erläutert ihren Antrag auf Nutzungsänderung. Dabei wird klargestellt, dass die Nutzung als Floristikgeschäft am 01.03.2018 genehmigt wurde. Eine Einbindung der OTV war allerdings nicht erfolgt.

 

Im Ergebnis der Beratung empfiehlt die OTV einstimmig die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur BV Cri SV 719/18.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=31227&selfaction=print