20.09.2018 - 14 Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Sachverhalt wird erörtert. Im Ergebnis wird festgehalten. Das Nachbargrundstück wird vermutlich mit dem Schornstein und dem Dachüberstand überbaut. Das Fenster zum Nachbargrundstück ist aus brandschutzrechtlicher Sicht nicht zulässig.

(Verfristung bei der Beteiligung zum gemeindlichen Einvernehmen beachten).

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhaus mit Verkaufsraum in der Parchimer Straße 3 in Crivitz (BA 170580) nicht zu erteilen.

 

Begründung: Das Nachbargrundstück wird vermutlich mit dem Schornstein und mit dem Dachüberstand überbaut. Das Fenster zum Nachbargrundstück ist aus brandschutzrechtlicher Sicht nicht zulässig.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

7Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

 0Enthaltungen 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=30175&selfaction=print