13.08.2018 - 9 Gemeindliches Einvernehmen zur Nutzung von Brac...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Crivitz
- Datum:
- Mo, 13.08.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Irina Pickmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Erichtung des Sinnesgartens und der Technik- und Carportgebäude in Zuordnung zum Altenheim zu erteilen.
Die geplante Errichtung der beiden Wohngebäude wird grundsätzlich seitens der Stadt unterstützt, jedoch sind die Gebäude und der Parkplatz im Außenbereich nach § 35 BauGB an dem derzeitigen Stadtort nicht zulässig. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Es wird ein Beratungstermin empfohlen, evtl.gemeinsam mit dem FD Bauordnung des Landkreises LWL-PCH, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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646,6 kB
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