17.07.2018 - 7 Beratung zum Antrag auf Aufstellung eines Bebau...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Stellungnahme zum Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaikanlage auf der Gemarkung Crivitz Flur 20, Flurstücken 25 und 26

 

Der Umweltausschuss hat seine Ausschusssitzung am 17.07.2018 an der genannten Örtlichkeit durchgeführt. Grundlage der Stellungnahme ist die Beschlussvorlage BV Cri SV 670/18.

Die Analyse der Landschaftspotentiale des LUNG hat für diesen Landschaftsteil eine hohe bis sehr hohe Bewertung hinsichtlich des Landschaftsbildes und der Unzerschnittenheit ausgewiesen.

Begründung im Einzelnen:

-          Die Fläche für eine Photovoltaikanlage wird südlich von einer Hecke, oberhalb des Bahndammes, westlich von einer Spitzahornallee und nördlich von einer Baumhaselallee umschlossen. Angrenzend an der Spitzahornallee, auf der gegenüberliegenden Straßenseite, befindet sich eine kleine langgestreckte Wohnsiedlung.

-          Die Fläche wird als Ackerland genutzt. Ein Entzug der Fläche für eine andere Nutzung bedeutet eine Einschränkung der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

-          Mittig der Fläche verläuft ein uralter Rotwildwechsel über die angrenzenden Moorwiesen und weiter bis hin zu den Settiner Wiesen.

-          Die Fläche liegt auf einem höher gelegenen Plateau mit weiten Blicken in die Landschaft.

-          Der Moorwiesenweg, eine Wandertourverbindung zu Fuß und mit dem Fahrrad von Schwerin über die Spinne (Waldkreuzung in der Zietltzer Forst) nach Crivitz sowie auch der ausgewiesene Lewitzrundweg ist eine beliebte Wanderstrecke. Hier oben auf dem Plateau halten die Wanderer an, um Rast zu machen und Innezuhalten, um diesen Landschaftsteil zu genießen.

-          Die Hecke an der Bahn mit hochwachsenden Bäumen südlich des Bebauungsplanes würde zudem eine Beschattung der Solaranlage bewirken.

Der Bau der Solaranlage würde eine Zersiedlung der Landschaft sowie eine ganz erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zur Folge haben.

Dem Bau dieser Photovoltaikanlage wird aus oben genannten Gründen durch die Mitglieder des Umweltausschusses nicht zugestimmt.

Die Empfehlung an die Stadtvertretung diesem Vorhaben nicht zuzustimmen wurde einstimmig beschlossen.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Landeskultur und Tourismus der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zum Zweck der Errichtung des Solarparks nicht zu empfehlen

 

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Abstimmungsergebnis:

6Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

 0Enthaltungen 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=28744&selfaction=print