08.05.2018 - 6 6. Satzung zur Änderung der Gebühren- und Benut...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kühn aus der Kita Wessin stellt fest, dass die Änderung in der Satzung vorteilhaft für die Praxis ist, dass Anträge auf einen Platz erst ab Geburt des Kindes gestellt werden können.

Sie fragt nach, wie es zu handhaben ist, wenn im Monat des Übergangs von Kindergarten zu Hort die Kinderzahl im Kindergarten soweit zurückgeht, dass nicht alle Erzieherstunden benötigt werden. Dagegen gibt es auch Monate, in denen Mehrstunden geleistet werden.

Frau Buchheister empfiehlt ein durch die Leiterin zu führendes Arbeitszeitkonto. Diese Verfahrensweise gibt es bereits in anderen Kitas des Amtsbereiches.

Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu.

 

Herr Gottschalk spricht die Betriebsferien an, durch die die Eltern verpflichtet werden, zu einem bestimmten Zeitpunkt Urlaub zu nehmen oder es auch Kinder gibt, die besser in der Kita aufgehoben sind.

Frau Kühn erläutert die Praxis. In ihrer kleinen Einrichtung kann auf Betriebsferien nicht verzichtet werden, um den Erzieherinnen den Urlaub gewährleisten zu können und auch den Betreuungsschlüssel einzuhalten.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Gebühren- und Benutzungssatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Crivitz entsprechend der beigefügten Anlage.

 

Der Ausschuss gibt die Empfehlung, die vorliegende Satzung zu beschließen.

In der Anlage sollen zukünftig nur noch die Elternbeiträge aufgeführt werden und für die Vorlagen wird darum gebeten, in der Sachverhaltsdarstellung die komplette Kostenübersicht einschließlich der Elternentlastung aufzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

5Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=27054&selfaction=print