24.04.2018 - 11 Gründung eines Beirat des Eigenbetriebes Fernwä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
- Datum:
- Di., 24.04.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sebastian Zapf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt in Ihrer Sitzung am 24.04.2018 die Gründung eines Beirates des Eigenbetriebes Fernwärme Pinnow.
Zweck des Beirates ist:
(1) Dem Eigenbetrieb wird ein Beirat zur Seite gestellt.
(2) Der Beirat berät die Werkleitung des Eigenbetriebes in allen strategischen Fragen der Umsetzung der Aufgaben der Wärmeversorgung der Wohngebiete 1 und 3. Insbesondere trägt der Beirat durch seine Tätigkeit zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Wärmeabnehmern und dem Eigenbetrieb bei. Ziel der Arbeit des Beirates ist es, den Eigenbetrieb bei der Realisierung einer konstanten marktgerechten Wärmeversorgung zu unterstützen. Der Leiter des Eigenbetriebes informiert den Beirat über die kaufmännische und technische Entwicklung des Eigenbetriebes
(3) Der Beirat hat 6 Mitglieder, die die Gemeindevertretung bestellt.
(4) Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen:
- aus 3 Bürgern, die gleichzeitig Wärmeabnehmer sind,
- aus zwei Vertretern der Gemeindevertretung die keine Leistungen des Eigenbetriebes
beziehen
- aus einem Vertreter des kaufmännischen und technischen Dienstleisters des
Eigenbetriebes
Die Bestellung der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der Gemeindevertretung.
(5.) Der Beirat arbeitet ehrenamtlich. Er wählt sich einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter und kann sich eine Geschäftsordnung geben. Die Beiratsarbeit wird durch die Eigenbetriebsleitung in Absprache mit dem Vorsitzenden des Beirates organisiert.
(6.)Nach Gemeindebeschluss zur Beiratsbildung ist die Satzung des Eigenbetriebes entsprechend zu ändern.
