19.04.2018 - 11 Beratung über Lärmaktionsplan für die Stadt Cri...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Prieske legt dar, dass sie über dieses Thema mit Frau Pickmann gesprochen hat. Das Thema hat in erster Linie der Umweltausschuss zur Beratung aufgeommen. Dieser hat in seiner Sitzung am 16.01.2018 im TOP 10 auch über diese Problematik beraten und Empfehlungen gegeben. Der Bauausschuss schließt sich diesen an. Einzeleinheiten können aus dem Protokoll des Umweltausschusses entnommen werden.

Seitens Fraui Pickmann gibt es folgende ergänzende Vorschläg:

 

Die OTV Wessin hatte das Thema am 07.02.2018 auch beraten mit dem Vermerk im Protokoll: Die OTV empfiehlt den Stadtvertretern auch für den Bereich der B 392 im Bereich Wessin und der anderen Ortsteile geeignete Vorschläge zu unterbreiten.

 

Die Bundesstraße durch Wessin gehört nicht zu den Straßen, die nach der EU-Richtlinie zwingend zu betrachten sind.

Frau Pickmann wirf für alle Straßen, zu denen es Hinweise gab, eine Zusammenfassung schreiben und an die Straßenbaulastträger senden - Straßenbauamt Schwerin bzw. Landkreis. Die Aussicht auf Erfolgt ähnlich der Stellungnahme vom Straßenbauamt zu den beiden Bundesstraßen sein. Die liegt auch bei. Den betroffenen Bürgern an Bundesstraßen wird empfohlen, sich bezüglich passiver Lärmschutzmaßnahmen an ihrem Haus an das Straßenbauamt zu wenden. Sie können dafür bis zu 75 % Fördermittel bekommen.

Die Stadt Crivitz kann auch selbst einen Lärmaktionsplan aufstellen und die stadteigenen Straßen bewerten und Maßnahmen pfüfen, z. Bsp. Der innere Ring und eventuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Hier haben wir ja schon über die tatsächliche Geschwindigkeit gesprochen, die bei etwa 40 km/h aufgrund der Kurven liegt und damit unterhalb der zulässigen 50 km/h. Die Planung für einen Lärmaktionsplan kann nicht vom Amt geleistet werden. Dafür gibt es spezielle Planungsbüros. Die Stadt müsste dafür im entsprechenden Jahr Finanzen einstellen. Für die Einholung von Angeboten muss aber der Rahmen des zu Untersuchenden abgesteckt werden.

 

 

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Beschluss:

Kein Beschluss

 

Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss sieht keine Notwendigkeit für die Aufstellung eines eigenen Lärmaktionsplans.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

6Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=26536&selfaction=print