14.03.2018 - 5 Dringlichkeitsbeschluss - Aufstellung der Vorsc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Weinke verliest die Vorlage und informiert die Anwesenden über die die notwendige Dringlichkeit des Beschlusses. Grund hierfür ist, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens doppelt so viele Bewerber auf der Vorschlagsliste zu führen, wie tatsächliche Schöffen benötigt werden. Bisher lag nur eine Bewerbung vor, so dass eine weitere Person hätte verpflichtet werden müssen. Dies konnte jedoch kurzfristig mit einer weiteren Bewerbung verhindert werden. Um die gesetzliche Frist einzuhalten, ist die Dringlichkeit des Beschlusses gegeben.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Langen Brütz beschließt über den dem Amtsgericht Schwerin für die Schöffenwahl 2019 vorzuschlagenden Bewerber und die Bewerberin:

 

    Ja-Stimmen Nein- Stimmen Stimmenthaltung

Robert Sommer

Petra Zoschnik

 

Die mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Gemeindevertreter (mindestens mit der Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Gemeindevertreter) bestätigten Vorschläge sind auf die Vorschlagsliste der Gemeinde für die Schöffenwahl 2019 aufzunehmen. Die Vorschlagsliste ist nach öffentlicher Bekanntgabe zusammen mit etwaig eingegangenen Einsprüchen fristgerecht beim Amtsgericht Schwerin einzureichen

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Robert Sommer

 4 Ja – Stimmen

 0 Nein –Stimmen

 1 Enthaltungen

 

Petra Zoschnik

 4 Ja – Stimmen

 0 Nein –Stimmen

 1 Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=25888&selfaction=print