31.01.2018 - 8 Stellungnahme zum Bauantrag Gemarkung Langen Br...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Weinke erläutert kurz das Vorhaben und die sich ergebende Schwierigkeit mit dem geplanten Anbau die zulässige Dachneigung einzuhalten. Baulich ist eine andere Umsetzung aufgrund der vorhandenen Dachgaube nicht möglich. Die nachbarlichen Interessen sind mit der geringerenn Dachneigung gewürdigt. Aufgrund dessen sieht er die Abweichung von der Dachneigung als gestalterisches Element unproblematisch.

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeinde Langen Brütz erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Anbaus an das vorhandene Wohnhaus auf dem Flst. 92/28 der Flur 1 in der Gemarkung Langen Brütz.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans Nr. 2 hinsichtlich der Dachneigung für den Anbau wird zugestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

6 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=24329&selfaction=print