31.01.2018 - 7 Beschluss zur Satzung über Stundung, Niederschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister gibt zum Beschluss noch folgende Hinweise: „Die Bürgemeister haben sich auf der Bürgermeisterberatung nicht mit einer einheitlichen Regelung, nämlich der inhaltlichen Anwendung der Satzung für das Amt Crivitz einverstanden erklärt, sondern Sie haben sich damit einverstanden erklärt, dass das Amt die Satzung des Amtes Crivitz zur Beschlussfassung den einzelnen Gemeinden vorlegt. Eine einheitliche Regelung hätte den Vorteil, dass Mitarbeiter(innen) des Amtes nicht 17 unterschiedliche Regelungen bei Stundungen etc. beachten müssen.“

Herr Weinke hätte gern etwas geringere Wertgrenzen berücksichtigt, aber er kann die Intention des Amtes nach einer einheitlichen Regelung sehr gut nachvollziehen.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt die Satzung über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Langen Brütz.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

6 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=24328&selfaction=print