11.12.2017 - 18 Satzung der Stadt Crivitz über die Festsetzung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Crivitz
- Datum:
- Mo, 11.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Sigrid Mohrwinkel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Brusch-Gamm stellt die Beschlussvorlage vor und teilt mit, dass die Hebesatzanhebungen eine Forderung der Rechts- und Kommunalaufsicht sind. Es erfolgten hierzu Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss. Es wird vorerst keine Anhebung des Gewerbesteuersatzes geben.
Herr Gottschalk teilt mit, dass er der Erhöhung nicht zustimmen wird. Die Erhöhung erzeugt eine Spiralwirkung im Land. Die Erhöhung bedeutet eine nicht unerhebliche Mehrbelastung für die Bürger bei einem geringen Nutzen für die Stadt. Die Hebesatzerhöhung stellt seiner Meinung nach kein adäquates Mittel zur Haushaltsanierung dar.
Frau Brusch-Gamm stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Stadt Crivitz beschließt nachfolgende Satzung der Stadt Crivitz über die Festsetzung
der Hebesätze der Realsteuern für das Haushaltsjahr 2018 (Hebesatzsatzung):
Satzung der Stadt Crivitz über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern für
das Haushaltsjahr 2018 (Hebesatzsatzung)
Präambel
Aufgrund der §§ 5 und 44 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-
Vorpommern (KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung und des § 25 des
Grundsteuergesetzes (GrStG) und des §16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in
der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung
der Stadt Crivitz vom 11.12.2017 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Geltungsbereich
Die Satzung gilt für die Stadt Crivitz.
§ 2 Hebesätze
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) 310 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 %
2. Gewerbesteuer 350 %
§ 3 Inkrafttreten
Diese Hebesatzsatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Crivitz, den
Brusch-Gamm
Bürgermeisterin