16.11.2017 - 12 Bebauungsplangebiet "Trammer Straße"

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Wortprotokoll

Über den vorliegenden Entwurf des Textteils und der Festsetzungen wird eingehend beraten. Im Ergebnis folgende Empfehlungen:

Ausweisung der Flächen als WA Gebiet einschließlich der angrenzenden Flurstücke 179, 154, 152 und 151.

§ 1Bauplanungsrechtliche Festsetzungen

1.1 Die in den allgemeinen Wohngebieten nach § 4 (3) BauNVO zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für die Verwaltung, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind nicht zulässig.

1.2 Gem. § 9 (1) Nr. 2 BauGB i. V. m. 33  12, 14, 23 BauNVO ist die Errichtung von Nebenanlagen auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und der zur verkehrsflächenorientierten Baugrenze nicht zulässig.

1.5 streichen

1.6 Für jedes Grundstück ist eine Zufahrt von max. 4,0 m Breite zulässig.

 

Gestaltungsfestsetzung

Zaun-/Heckenhöhe von 1,20 m wird empfohlen

Fassadenfarbe: nur Signalfarbe ausschließen

 

- Dachformen sind nicht vorzuschreiben

- ohne Fußgängerbereich ist i. O.

- Baugrenze 15 m ist i. O.

-

 

 

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Beschluss:

Kein Beschluss

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, der Statdvertretung zu empfehlen den Aufstellungsbeschluss zu fassen, den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Trammer Straße“ zu billigen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vorzunehmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

5 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=22943&selfaction=print