18.07.2017 - 8 Nutzungs- und Entgeltordnung für das Gemeindeze...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Zapf bedankt sich beim Sozialausschuss und bei Frau Pauly für die Erarbeitung. 

 

Zu § 11 Abs. 2 Satz 2: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Pinnow behält sich vor, …“

Folgende Änderungen werden aus der CDU-Fraktion durch Herrn Glaser vorgetragen:

Änderung in § 2 Abs. 3

Die private und gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Ausnahmen sind aus Gründen des öffentlichen Wohls durch den Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Pinnow zu entscheiden.

 

§ 3 Abs. 5

Die Nutzung durch Personengruppen die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, Vereine, Verbände und Bürgerinitiativen, die militaristisches, menschenverachtendes, jugendgefährdendes oder rassistisches Gedankengut verbreiten, sowie Parteien die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich bezeichnet wurden, ist ausgeschlossen.

 

§ 11 Abs. 1 Schreibfehler „Kirchengemeinde

§ 11 Abs. 2

Die Nutzungsentgelte für eine kostenpflichtige Nutzung durch andere Personen oder Institutionen bzw. Vereine betragen:

10,00 €/je angefangenen ½ Stunde pro Saalhälfte.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Pinnow behält sich vor, im Einzelfall abweichende Nutzungsentgelte zu erheben.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt die Nutzungs- und Entgeltordnung für das Gemeindezentrum der Gemeinde Pinnow mit den genannten Änderungen.   

 

 

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Abstimmungsergebnis:

12Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

0Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage