11.01.2017 - 10 Nutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung gemein...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird auf TOP 8 verwiesen. Gemeinsam wird die vorliegende Satzung geprüft. Folgende Änderungen sollen erfolgen:

 

§ 2, Abs. 1 : „Die gemeindlichen Räume dienen öffentlichen Zwecke, insbesondere der Durchführung von …..“

 

§ 4, Abs. 3: „… der Veranstaltung eine Anfrage auf Nutzungsgenehmigung bei der Hausverwaltung zu stellen. Eine Verkürzung der Frist ist in Ausnahmefällen…..“

 

§ 12, Abs. 2: …sowie den Senioren…. ist zu streichen.

 

§ 12, Abs. 3: Nutzungsentgelt für ½ Tag 150,00 €

                     Nutzungsentgelt für 1 Tag   250,00 €

 

§ 12, Abs. 4: …in Höhe von 50% aus das zu ….

 

§ 12, Abs. 5: „Ein Antrag auf Entgeltbefreiung oder Ermäßigung…“

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz beschließt die Nutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung gemeindlicher Räume in der Gemeinde Langen Brütz unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

 

§ 2, Abs. 1 : „Die gemeindlichen Räume dienen öffentlichen Zwecke, insbesondere der Durchführung von …..“

 

§ 4, Abs. 3: „… der Veranstaltung eine Anfrage auf Nutzungsgenehmigung bei der Hausverwaltung zu stellen. Eine Verkürzung der Frist ist in Ausnahmefällen…..“

 

§ 12, Abs. 2: …sowie den Senioren…. ist zu streichen.

 

§ 12, Abs. 3: Nutzungsentgelt für ½ Tag 150,00 €

                     Nutzungsentgelt für 1 Tag   250,00 €

 

§ 12, Abs. 4: …in Höhe von 50% aus das zu ….

 

§ 12, Abs. 5: „Ein Antrag auf Entgeltbefreiung oder Ermäßigung…“

 

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Abstimmungsergebnis:

5 Ja – Stimmen

0 Nein –Stimmen

   0 Enthaltungen 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=15210&selfaction=print